Einbruch nach Todesanzeige: So vermeiden Sie die Gefahr!
15. Mai 2019
Leider öfter Realität als man denkt. Während die Witwe in einer Traueranzeige den Verlust ihres geliebten Gatten bekannt gibt, nutzen Diebe die Situation schamlos aus und brechen ein. Genau solch ein Fall wird heute Abend in Aktenzeichen XY vorgestellt.
Und damit Ihnen so etwas nicht passiert, sollten Sie in einer öffentlichen Todesanzeige niemals eine Privatadresse erwähnen, sondern stets die Anschrift des Bestattungsunternehmens. Nach dem Tod eines langjährigen Lebensgefährten gibt es viele Angelegenheiten zu regeln, so dass man unmöglich alle Vorgänge kennen, geschweige denn korrekt abwickeln kann. Umso wichtiger ist es in dieser schweren Stunde einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der sich um alles kümmert. d.h. auch darum, dass Sie nicht leichtfertig das Opfer eines Einbruchs werden.
Wir sind täglich 24 Stunden für Sie im Falle eines Todes unter +49 (0) 234 – 471097 zu erreichen. Zögern Sie nicht unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir werden Ihnen bestmöglich mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung beistehen.