Die 10 größten Fehler beim Verfassen von einem Testament

30. Oktober 2019

Testament Fehler vermeiden

Als Bestattungsunternehmen kriegen wir die familiären Angelegenheiten unserer Kunden mit. Auch unliebsame Streitereien rund um das Testament. Wenn Sie Missverständnisse nach Ihrem Ableben vermeiden möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten diese zehn Fehler zu vermeiden. Nur so können Sie sicher sein, dass wirklich Ihr letzter Wille berücksichtigt wird.

1. Es ist nie zu früh damit zu beginnen

Keiner weiß, wie lange er lebt. Menschen sterben in allen Lebensphasen, deswegen schieben Sie das Erstellen eines Testaments nicht auf die Wartebank. Beginnen Sie am besten noch diesen Monat.

2. Schreiben Sie Ihr Testament mit der Hand oder lassen Sie es notariell beglaubigen

In Deutschland ist ein Testament, dass Sie mit Schreibmaschine oder Laptop verfasst haben, nicht gültig! Selbst wenn sich Ihre Unterschrift darauf befindet, wird es gesetzlich nicht berücksichtigt. Greifen Sie also lieber selbst zum Stift oder lassen Sie es von einem Notar beglaubigen.

3. Unterschrift, Datum und Ort nicht vergessen

Sollten Sie sich dazu entscheiden selber handschriftlich Ihren letzten Willen zu verfassen, ist es vonnöten darunter Datum, Ort und Unterschrift zu setzen. Am besten zusätzlich zur Unterschrift noch einmal den vollständigen Namen in Druckbuchstaben, damit auch wirklich jeder lesen kann, wer das Testament verfasst hat.

4. Schreiben Sie in klarer verständlicher Sprache

Das Testament sollte so verfasst sein, dass jedermann den Inhalt genau nachvollziehen kann. Umständliche und komplexe Formulierungen machen sich zwar gut in einem Roman, sind hier aber nicht angebracht, da sie zu Missverständnissen führen können.

5. Haupterbe und Ersatzerbe

Sie wollen Ihren Besitz weit verstreut vererben? Können Sie alles machen, aber dennoch muss ein Haupterbe benannt werden. Und sollte Ihr Testament erst in ferner Zukunft verlesen werden, kann es passieren, dass dieser zwischenzeitlich selber verstorben ist. Daher gilt es für diesen Fall an einen Ersatzerben zu denken, damit Ihr Besitz auch dann noch in die „richtigen“ Hände gerät.

6. Denken Sie an den Pflichtteil

Sie können zwar in Ihrem Testament Ihren Nachwuchs enterben, aber Gültigkeit hat das nicht. Deswegen hat es keinen Sinn Ihren Kindern mit Enterbung zu drohen. Überlegen Sie sich lieber zu Lebzeiten, wie Sie sich vielleicht doch noch annähern können. Und sollte das auswegslos sein, freunden Sie sich mit der Tatsache an, dass ein völliges Enterben nicht möglich ist.

7. Sicher aufbewahren

Erzählen Sie Ihren nahen Verwandten, wo sich Ihr Testament befindet, damit dieses auch gefunden wird. Denn wessen Testament nicht auffindbar ist, der hat keins hinterlassen, so dass die gesetzlichen Erbregeln gelten. Es ist daher sinnvoll, solch ein wichtiges Dokument an einem Ort zu lagern, der nicht Gefahr läuft nach Ihrem Ableben unentdeckt auf dem Sperrmüll zu landen. Ein Bankschließfach, Tresor oder Nachlassgericht sind Beispiele zur sicheren Verwahrung.

8.  Bei Änderungen das alte Testament widerrufen

Sie haben einen neuen Partner kennengelernt und möchte nun Ihr Testament verändern? Das ist kein Problem, wenn Sie daran denken Ihr zuvor geschriebenes Testament unmissverständlich zu widerrufen.

9. Steuern bedenken und lieber vorher verschenken

Die Erbschaftssteuer in Deutschland kann bis zu 50% betragen. So können Ihre Kinder zum Beispiel bis zu 400.000 Euro steuerfrei vererben. Alles, was darüber hinaus geht, muss versteuert werden. Besser: Machen Sie eine Schenkung zu Lebzeiten, damit Ihre Verwandten Erschaftssteuern sparen. Bedenken Sie dabei aber, dass eine Schenkung nur dann zu hundert Prozent dem Beschenkten gehört, wenn Sie die nächsten zehn Jahre noch leben. Andernfalls senkt sich dieser Anteil um jeweils zehn Prozent pro Jahr und fließt dann in den normalen Erbtopf ein.

10. Berliner Testament

Sie sind verheiratet und möchten, dass Ihr Partner nach Ihrem Tod alles erbt? Dann sollten Sie unbedingt das sogenannte Berliner Testament ausfertigen, bei dem die Kinder nur erben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ansonsten fällt die Hälfte des Erbes an die Kinder. Und das bedeutet, dass unter Umständen Ihr Partner sein Zuhause verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen.

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Gerade bei Bestattungen ist es wichtig, schnell und kurzfristig zu handeln. Daher bieten wir Ihnen unseren 24-Stunden-Service an.