Rheinland-Pfalz führt neue Bestattungsarten ein

18. September 2025

Neue Bestattungsarten in Rheinland-Pfalz

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 11. September 2025 eine Neufassung des Bestattungsgesetzes beschlossen – mit zahlreichen Neuerungen, die zukünftig auch andere Bundesländer inspirieren könnten.

Die Highlights: Totenaschen können künftig in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden, sofern sich diese in einer Zellulosekapsel befinden. Im heimischen Garten darf die Asche sogar direkt verstreut werden. Und wer die Asche seines geliebten Verstorbenen lieber in einer Urne zuhause aufbewahren möchte, der hat nun endlich offiziell die Möglichkeit dazu. Weiter kann eine Tuchbestattung – ohne religiösen Grund – durchgeführt werden, allerdings mit Betonung auf „kann“, denn es besteht kein Anspruch.

Die Neuerungen in den Bestattungsmöglichkeiten schließen ebenso die sogenannte Diamantbestattung mit ein, bei der die Asche zu einem synthetischen Diamant gepresst wird. Zuguterletzt ist die Ascheaufteilung erlaubt worden, bei der die eingeäscherten Überreste der verstorbenen Person auf verschiedene Personen aufgeteilt werden kann.

Aber Achtung! Nur wenn eine Totenfürsorgeverfügung zu Lebzeiten erstellt wurde, in der schriftlich der Wunsch nach einer der neuen Bestattungsmöglichkeiten aufgeführt ist, z.B. Flussbestattung in der Mosel und auch die Personen benannt sind, welche diesen Willen umsetzen sollen, kann auf die neuen Bestattungsarten zugegriffen werden.

Das heißt, Angehörige dürfen nicht im Nachhinein eine der innovativen Bestattungsarten auswählen, ohne über eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung zu verfügen. Und natürlich ist das alles nur für Verstorbene machbar, die zuletzt Ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten. 

Damit hat die Totenfürsorgeverfügung deutlich an Relevanz gewonnen. Egal, ob Sie nun in Rheinland-Pfalz oder NRW leben, es ist immer wichtig sich Gedanken über die eigene Bestattung zu machen, wenn der letzte Wille am Ende umgesetzt werden soll. Wir bieten daher schon lange die Bestattungsvorsorge als Service an, die auch das Erstellen einer Totenfürsorgeverfügung beinhaltet. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: Die Bestattungsvorsorge in Bochum

Daneben wurden in Rheinland-Pfalz die Bestattungsfristen deutlich verlängert, von 10 Tagen auf 14 Tagen für herkömmliche Bestattungen und auf bis zu 6 Monate für die Urnenbestattung, was den Hinterbliebenen mehr Zeit zum Planen eines würdevollen Abschieds gibt. Sollte zuvor eine Beschlagnahmung stattgefunden haben, gelten die Fristen erst ab dem Tag der Freigabe.

Alle Neuerungen des neuen Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz können Sie in der folgenden Presseerklärung nachlesen.

 

 

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